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VwGH 23.09.1981, 3778/80

VwGH 23.09.1981, 3778/80

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Der Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln (Devisengeschäft und Verlustgeschäft) ist, wenn er gewerblich betrieben wird, ein Bankgeschäft. Jedenfalls unter dieser Voraussetzung scheidet für das Abgabenrecht die Qualifikation des Termingeschäftes und auch die des reinen Differenzgeschäftes

als Glücksgeschäft, insbesondere als Spiel, aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003778.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-59432