VwGH 23.09.1981, 3778/80
VwGH 23.09.1981, 3778/80
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Der Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln (Devisengeschäft und Verlustgeschäft) ist, wenn er gewerblich betrieben wird, ein Bankgeschäft. Jedenfalls unter dieser Voraussetzung scheidet für das Abgabenrecht die Qualifikation des Termingeschäftes und auch die des reinen Differenzgeschäftes als Glücksgeschäft, insbesondere als Spiel, aus. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980003778.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-59432