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Zwei Väter und ein Kuckucksei
Zum Spannungsfeld zwischen biologischer Herkunft und sozialer Familie (1 Ob 236/05W)
Die beim „durchbrechenden“ Vaterschaftsanerkenntnis notwendige Bezeichnung des Anerkennenden durch die Mutter wirft Probleme auf: Werden die Interessen des Kindes ausreichend objektiv repräsentiert im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang der funktionierenden sozialen Familie gegenüber rein biologischer Vaterschaft?
1. Der Ausgangsfall
Aus einem Seitensprung der Ehefrau entstammte eine Tochter. Sie wuchs in der (auch nach Bekanntwerden des Ehebruchs weiterhin stabilen) Ehe ihrer Mutter und ihres Gilt-Vaters (§ 138 Abs 1 ABGB) auf, hielt sich für die „echte“ Tochter der beiden und sah ihren Erzeuger seit etwa ihrem ersten Geburtstag in den folgenden vier Jahren mehr (Darstellung des biologischen Vaters) oder weniger (Angaben der Eltern) häufig und regelmäßig. Der biologische Vater machte (zur Sicherheit) mit Zustimmung der Mutter einen DNA-Test, der die Vaterschaft bestätigte. Die Eltern, die mit seinem „Erziehungs“stil unzufrieden waren, sprachen sich jedoch strikt dagegen aus, das Kind darüber zu informieren. Als er daraufhin eigenmächtig dem Mädchen seine „Erzeugerfunktion“ mitteilte, verweigerten ihm die Eltern ab sofort jeden weiteren Kontakt mit dem Kind.
Dem nunmehr f...