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VwGH 22.11.1956, 3434/53

VwGH 22.11.1956, 3434/53

Rechtssätze


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Norm
WRG 1959 §138 Abs1;
RS 1
Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde.
Norm
WRG 1959 §138 Abs1;
RS 2
Eine bereits vor dem Inkrafttreten des WRG 1934 () geübte und seither fortgesetzte und an sich bewilligungspflichtige Wasserbenutzung ist dann nicht als eigenmächtige Neuerung anzusehen, wenn für sie nach den bis zum bestandenen wasserrechtlichen Vorschriften keine Bewilligung erforderlich war.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4211 A/1956
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1956:1953003434.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-59354