VwGH 22.11.1956, 3434/53
VwGH 22.11.1956, 3434/53
Rechtssätze
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Norm | WRG 1959 §138 Abs1; |
RS 1 | Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde. |
Norm | WRG 1959 §138 Abs1; |
RS 2 | Eine bereits vor dem Inkrafttreten des WRG 1934 () geübte und seither fortgesetzte und an sich bewilligungspflichtige Wasserbenutzung ist dann nicht als eigenmächtige Neuerung anzusehen, wenn für sie nach den bis zum bestandenen wasserrechtlichen Vorschriften keine Bewilligung erforderlich war. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4211 A/1956 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1956:1953003434.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-59354