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VwGH 17.06.1981, 3386/80

VwGH 17.06.1981, 3386/80

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Erstreckt sich die Errichtung eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen über mehrere Jahre, so ist für die Anerkennung der Errichtungskosten während der Bauzeit als Sonderausgaben mindestens erforderlich, daß die künftigen Wohnungseigentümer untereinander verbindliche Abrede treffen, die sie nach Herstellung des Gebäudes verpflichten, wechselseitig einen Wohnungseigentumsvertrag zu schließen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2830/79 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003386.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-59336