VwGH 17.06.1981, 3386/80
VwGH 17.06.1981, 3386/80
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §18 Abs1 Z3 litb; |
RS 1 | Erstreckt sich die Errichtung eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen über mehrere Jahre, so ist für die Anerkennung der Errichtungskosten während der Bauzeit als Sonderausgaben mindestens erforderlich, daß die künftigen Wohnungseigentümer untereinander verbindliche Abrede treffen, die sie nach Herstellung des Gebäudes verpflichten, wechselseitig einen Wohnungseigentumsvertrag zu schließen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2830/79 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980003386.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-59336