VwGH 08.10.1981, 3371/80
VwGH 08.10.1981, 3371/80
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Dem Ersatzerwerb muß in jedem Fall eine abgeschlossene Rechtshandlung, die den Verlust des Eigentums des Befreiungswerbers an einem Grundstück zum Gegenstand hat, sei es durch die durchgeführte Enteignung oder eine beurkundete Übereinkunfte vorangegangen sein (Hinweis E , 511/76). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980003371.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-59330