VwGH 22.05.1981, 3177/79
VwGH 22.05.1981, 3177/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme verfügt wird, ist im Verwaltungsweg mit Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen. |
Normen | |
RS 2 | Für den Bereich der Arbeitsunfälle trifft den Versicherungsträger auf Grund der §§ 364, 365 ASVG eine über das im ASVG allgemein von § 357 Abs 1 iVm § 358 geforderte Maß hinausgehende Ermittlungspflicht (hier: Einsichtnahme in den Verkehrsunfallsbericht der Gendarmeriedienststelle bzgl. der - einen Wegunfall ausschließenden - Alkoholisierung des Lenkers, wenn der gemeldete Unfallshergang - Fahren auf die linke Fahrbahnhälfte - eine solche Unfallursache indiziert) |
Norm | |
RS 3 | Der Unfallversicherungsschutz für den Weg zum und vom Betrieb ist zu verneinen, wenn beim versicherten Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses festgestellt wurde. (OLG Wien, , SSV IV/145 = SV-Slg IX/13.825) |
Norm | |
RS 4 | Tatsachen, die aus Verschulden der Behörde nicht ermittelt werden, können nicht von dieser selbst als Wiederaufnahmegrund verwendet werden. - Einem Verschulden der Behörde muß eben insbesondere ein Verfahrensmangel gleichgehalten werden, der zur Folge hatte, daß die erst nachträglich hervorgekommene Tatsache nicht schon im abgeschlossenen Verfahren verwertet werden konnte. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0069/48 E VwSlg 470 A/1948 RS 1 |
Norm | AVG §69 Abs1 litb; |
RS 5 | Bei dem Verschulden im Sinne des § 69 Abs 1 AVG handelt es sich wie auch bei dem im § 76 Abs 2 leg cit erwähnten um ein Verschulden im Sinne des § 1294 ABGB. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0859/66 E VwSlg 6982 A/1966 RS 1 |
Normen | |
RS 6 | Im Ermittlungsverfahren unterlaufene Fehler schließen die Annahme einer unverschuldeten Unkenntnis einer Tatsache auf seiten der Behörde und damit die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter Berufung auf § 69 Abs 1 lit b AVG aus. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0528/48 E VwSlg 827 A/1949 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 10465 A/1981 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1979003177.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-59244