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VwGH 22.05.1981, 3177/79

VwGH 22.05.1981, 3177/79

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme verfügt wird, ist im Verwaltungsweg mit Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen.
Normen
RS 2
Für den Bereich der Arbeitsunfälle trifft den Versicherungsträger auf Grund der §§ 364, 365 ASVG eine über das im ASVG allgemein von § 357 Abs 1 iVm § 358 geforderte Maß hinausgehende Ermittlungspflicht (hier: Einsichtnahme in den Verkehrsunfallsbericht der Gendarmeriedienststelle bzgl. der - einen Wegunfall ausschließenden - Alkoholisierung des Lenkers, wenn der gemeldete Unfallshergang - Fahren auf die linke Fahrbahnhälfte - eine solche Unfallursache indiziert)
Norm
RS 3
Der Unfallversicherungsschutz für den Weg zum und vom Betrieb ist zu verneinen, wenn beim versicherten Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses festgestellt wurde. (OLG Wien, , SSV IV/145 = SV-Slg IX/13.825)
Norm
RS 4
Tatsachen, die aus Verschulden der Behörde nicht ermittelt werden, können nicht von dieser selbst als Wiederaufnahmegrund verwendet werden. - Einem Verschulden der Behörde muß eben insbesondere ein Verfahrensmangel gleichgehalten werden, der zur Folge hatte, daß die erst nachträglich hervorgekommene Tatsache nicht schon im abgeschlossenen Verfahren verwertet werden konnte.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0069/48 E VwSlg 470 A/1948 RS 1
Norm
RS 5
Bei dem Verschulden im Sinne des § 69 Abs 1 AVG handelt es sich wie auch bei dem im § 76 Abs 2 leg cit erwähnten um ein Verschulden im Sinne des § 1294 ABGB.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0859/66 E VwSlg 6982 A/1966 RS 1
Normen
RS 6
Im Ermittlungsverfahren unterlaufene Fehler schließen die Annahme einer unverschuldeten Unkenntnis einer Tatsache auf seiten der Behörde und damit die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter Berufung auf § 69 Abs 1 lit b AVG aus.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0528/48 E VwSlg 827 A/1949 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10465 A/1981
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1979003177.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-59244