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VwGH 04.11.1980, 3171/80

VwGH 04.11.1980, 3171/80

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten sind nur dann dem § 34 Abs 3 zweiter Satz zu unterstellen, wenn die vergleichsweise Unterhaltszahlung dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch entspricht (siehe zit VJ).
Norm
RS 2
Die Zahlung von Unterhalt, zu der sich ein Ehegatte mit gerichtlichem Vergleich verpflichtet, um das Scheidungsverfahren zu vereinfachen oder den anderen Ehegatten dazu zu bringen, in die Scheidung einzuwilligen, ist nicht zwangsläufig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1980003171.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-59242