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VwGH 26.03.1981, 3153/80

VwGH 26.03.1981, 3153/80

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Aufgrund der Fiktion des § 6 Abs 1 Z 4 KVG, daß Anteile der Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft gehört, als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten, ist insoweit auch die Kommanditgesellschaft als Kapitalgesellschaft und somit gem § 10 Abs 1 KVG als Steuerschuldner anzusehen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1901/63 E VwSlg 3172 F/1964 RS 1
Normen
RS 2
Die Erhöhung von Kommanditanteilen an einer GmbH & Co KG kann zwar nach Z 2, nicht aber nach Z 1 des § 2 KVG der Gesellschaftsteuer unterliegen.
Normen
RS 3
§ 2 Z 2 KVG erfaßt nur die Zuführung von Mitteln an die Gesellschaft durch den Gesellschafter bzw die Abdeckung einer diesbezüglichen Verpflichtung aus Gesellschaftsmitteln. Dieser Tatbestand wird nicht erfüllt, wenn der Gesellschaft ohne eine solche Verpflichtung lediglich Mittel belassen werden, die sie selbst erwirtschaftet hat, wie dies auf nicht entnommene Gewinne zutrifft, die nach dem Gesellschaftsvertrag automatisch den Kommanditanteilen zuwachsen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5568 F/1981
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003153.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-59229