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VwGH 24.02.1961, 3045/58

VwGH 24.02.1961, 3045/58

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Ein nicht buchführender Landwirt, der anläßlich des Verkaufes von Grundstücken an ein Elektrizitätsunternehmen von diesem neben dem Kaufpreis eine besondere "Entschädigung für Wirtschaftserschwernis" erhält, muß diese Entschädigung im Jahre der Zahlung versteuern. Ein buchführender Landwirt könnte allerdings in seiner Bilanz eine PASSIVPOST "Wirtschaftserschwernis" bilden und diese in den folgenden Jahren laufend gewinnerhöhend auflösen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2397 F/1961
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1958003045.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-59160