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VwGH 13.09.1978, 2931/76

VwGH 13.09.1978, 2931/76

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §29 Z1;
EStG 1972 §29 Z2;
RS 1
Das unterschiedliche Ausmaß der im § 29 Z 1 letzter Satz, § 30 und § 31 EStG 1972 genannten steuerpflichtigen Einkünfte gebietet, daß wiederkehrende Bezüge, die als Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern geleistet werden, nur in jenen Fällen lediglich mit den Beträgen steuerpflichtig sind, die den kapitalisierten Wert der Rentenverpflichtung übersteigen, in denen es sich weder um die besonders geregelten Einkünfte aus Spekulationsgeschäften noch um die gleichfalls besonders geregelten Einkünfte aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen handelt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5291 F/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1976002931.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-59067