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VwGH 27.04.1983, 2813/80

VwGH 27.04.1983, 2813/80

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Bestimmung des § 22 Abs 1 Z 3 EStG bezieht sich in ihrer Gesamtheit nur auf Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind.
Norm
RS 2
Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs 1 Z 3 EStG können auch dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie nur geringfügigen Ausmaßes sind.
Norm
RS 3
Ausführungen über die steuerliche Anerkennung von Leistungsbeziehungen zwischen Ehegatten (Hinweis auf VJ).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5780 F/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1980002813.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-58986