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Keine Anrechnung der finnischen Kinder- betreuungsbeihilfe
iFamZ 2022/52
§ 6 Abs 3 KBGG; Art 10 VO (EG) 883/2004
Wegen der erheblichen Unterschiede zwischen der finnischen Kinderbetreuungsbeihilfe und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld hinsichtlich Funktion und Struktur ist die finnische Leistung nicht auf die österreichische anzurechnen.
(…) Im Verfahren ist die Frage zu beurteilen, ob eine vom Vater des Kindes bezogene finnische Kinderbetreuungsbeihilfe als vergleichbare Familienleistung auf den Anspruch der Mutter auf Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens anzurechnen ist. (…)
3.2. Die finnische Kinderbetreuungsbeihilfe wird unabhängig von der Bedürftigkeit einer Familie gezahlt; das Einkommen der Familie ist irrelevant. Sie ist mit einem Monatsbetrag von 338,34 € (Stand Jänner 2019), durchschnittlich täglich daher 11,28 € (bei einem Monat mit 30 Tagen), niedriger als selbst der geringste Tagsatz beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld (14,53 € täglich). Damit steht die Einkommensersatzfunktion dieser Leistung gegenüber dem Kinderbetreuungsgeld zumindest deutlich im Hintergrund (vgl 10 ObS 141/19m, iFamZ 2020/22, 22, zum deutschen Betreuungsgeld; 10 ObS 1/20z zum bayerischen Familiengeld).
3.3. Weiters unterscheid...