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VwGH 29.04.1980, 2743/78

VwGH 29.04.1980, 2743/78

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Eine Wasserschüssel und ein Waschkrug entsprechen nicht den Voraussetzungen nach § 14 Abs 2 ANSchG, weil ein Waschkrug üblicher Größe keinen Vorratsbehälter im Sinne der genannten Gesetzesstelle darstellt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1978002743.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-58923