VwGH 26.01.1962, 2722/59
VwGH 26.01.1962, 2722/59
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Bei der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte infolge Veräußerung eines Unternehmens ist nicht darauf Bedacht zu nehmen, welche Einkünfte des Steuerpflichtigen aus diesem Unternehmen in künftigen Jahren würde erzielen können und wie lange er sie würde erzielen können. § 34 EStG 1953 enthält auch nicht eine über die Milderung der Progression hinausgehende tarifliche Begünstig. Es kann daher eine Ermessensüberschreitung durch die Behörde nicht angenommen werden, wenn diese bei der Besteuerung der außerordentlichen Einkünfte jenen Satz anwendet, der sich bei der Besteuerung der ordentlichen Einkünfte ergibt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2579 F/1962 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1959002722.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-58903