Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 26.01.1962, 2722/59

VwGH 26.01.1962, 2722/59

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Bei der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte infolge Veräußerung eines Unternehmens ist nicht darauf Bedacht zu nehmen, welche Einkünfte des Steuerpflichtigen aus diesem Unternehmen in künftigen Jahren würde erzielen können und wie lange er sie würde erzielen können. § 34 EStG 1953 enthält auch nicht eine über die Milderung der Progression hinausgehende tarifliche Begünstig. Es kann daher eine Ermessensüberschreitung durch die Behörde nicht angenommen werden, wenn diese bei der Besteuerung der außerordentlichen Einkünfte jenen Satz anwendet, der sich bei der Besteuerung der ordentlichen Einkünfte ergibt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2579 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1959002722.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-58903