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VwGH 17.10.1958, 2656/55

VwGH 17.10.1958, 2656/55

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Rückwirkende Parteienvereinbarungen (hier über die Begründung eines stillen Gesellschaftsverhältnisses) sind im Steuerrecht in der Regel nicht zu beachten.

*

E , 2656/55 #1
Norm
GewStG §7 Z3;
RS 2
Ausführungen zur Frage, ob die Gewinnanteile der stillen Gesellschaft im Beschwerdefall zu Recht dem Gewinn wieder zugerechnet wurden; dabei wird theoretisch auf die Gewerbesteuer-Richtlinien 1943 Bezug genommen. Anmerkung: Das von Jiresch-Zapletal in ihrem Werk "Das Gewerbesteuergesetz" (MGA Band 41, Vierte Auflage, Seite 95) unter der Ziffer 14 zu § 7 GewStG 1953 gebrachte ZITAT des vorliegenden Erkenntnisses gibt dessen Inhalt FALSCH wieder.

*

E , 2656/55 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1955002656.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-58858

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