VwGH 17.10.1958, 2656/55
VwGH 17.10.1958, 2656/55
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Rückwirkende Parteienvereinbarungen (hier über die Begründung eines stillen Gesellschaftsverhältnisses) sind im Steuerrecht in der Regel nicht zu beachten. * E , 2656/55 #1 |
Norm | GewStG §7 Z3; |
RS 2 | Ausführungen zur Frage, ob die Gewinnanteile der stillen Gesellschaft im Beschwerdefall zu Recht dem Gewinn wieder zugerechnet wurden; dabei wird theoretisch auf die Gewerbesteuer-Richtlinien 1943 Bezug genommen. Anmerkung: Das von Jiresch-Zapletal in ihrem Werk "Das Gewerbesteuergesetz" (MGA Band 41, Vierte Auflage, Seite 95) unter der Ziffer 14 zu § 7 GewStG 1953 gebrachte ZITAT des vorliegenden Erkenntnisses gibt dessen Inhalt FALSCH wieder. * E , 2656/55 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1955002656.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-58858