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VwGH 09.09.1980, 2595/80

VwGH 09.09.1980, 2595/80

Rechtssatz


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Normen
GewStG §1 Abs2 Z2;
KStG 1966 §8 Abs4;
UStG 1972 §2 Abs2 Z2;
RS 1
Ausführungen dahin gehend, daß bei einem Schleppliftunternehmen von keiner wirtschaftlichen Eingliederung in ein holzverarbeitendes und mit Holz handelndes Unternehmen gesprochen werden kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1980002595.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-58802