VwGH 22.04.1982, 2545/80
VwGH 22.04.1982, 2545/80
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Der sich aus den §§ 39 Z 5 und 41 Abs 2 BAO ergebende Grundsatz der ausreichenden Bindung der Vermögensverwendung für den Fall der künftigen Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft oder des Wegfalles ihres bisherigen Zweckes erfordert nur dann eine Präzisierung in der Satzung bzw Rechtsgrundlage der Körperschaft, wenn eine andere als eine begünstigte Verwendung nicht auszuschließen wäre. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1980002545.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-58762