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Verbandsklage zur „Kinderklausel“ in der Gesundheitsvorsorge
iFamZ 2022/51
§ 6 Abs 3 KSchG; § 178f Abs 2 VersVG
Die Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung, wonach dann, wenn ein mitversichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, ab dem nächstfolgenden Monatsersten die Prämien zu zahlen sind, die für erwachsene Personen zu entrichten sind, ist intransparent, weil es bei kundenfeindlichster Auslegung der Klausel im Belieben des Versicherungsunternehmens steht, irgendeinen Tarif für Erwachsene auszuwählen und willkürlich die Prämienhöhe zu bestimmen.