VwGH 24.10.1972, 2373/71
VwGH 24.10.1972, 2373/71
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Bei einem Vertreter, bei dem sonstige Vergleichsmaßstäbe fehlen, kann die Schätzung des Gewinnes in Anlehnung an die Lebenshaltungskosten erfolgen. Jedoch auch in diesen Fall ist erforderlich, über die Höhe der Lebenshaltungskosten im Einzelfall Ermittlungen anzustellen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1593/70 E VwSlg 4175 F/1971; RS 2 |
Normen | |
RS 2 | Mit der Ausübung der Tätigkeit eines Handelsvertreters um daraus den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist zweifellos eine Gewinnabsicht verbunden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1971002373.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-58566