VwGH 18.03.1975, 2320/74
VwGH 18.03.1975, 2320/74
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Im Falle der fideikommissarischen Substitution ist der Vorerbe auch beschränkter Eigentümer des Nachlaßvermögens. Veräußert er, wenn auch mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes, einen zum Nachlaß gehörenden Gesellschaftsanteil, dann fließt der dabei entstehende Veräußerungsgewinn auch dann ihm und nicht den Nacherben zu, wenn ein Teil des Veräußerungserlöses zur Sicherstellung des Nacherben auf ein Sperrkonto überwiesen wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4814 F/1975; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1974002320.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-58489