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VwGH 18.03.1975, 2320/74

VwGH 18.03.1975, 2320/74

Rechtssatz


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Normen
EStG 1967 §1 Abs1;
EStG 1967 §16 Abs2;
RS 1
Im Falle der fideikommissarischen Substitution ist der Vorerbe auch beschränkter Eigentümer des Nachlaßvermögens. Veräußert er, wenn auch mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes, einen zum Nachlaß gehörenden Gesellschaftsanteil, dann fließt der dabei entstehende Veräußerungsgewinn auch dann ihm und nicht den Nacherben zu, wenn ein Teil des Veräußerungserlöses zur Sicherstellung des Nacherben auf ein Sperrkonto überwiesen wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4814 F/1975;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002320.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-58489