Suchen Hilfe
VwGH 19.10.1962, 2300/61

VwGH 19.10.1962, 2300/61

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
EStG 1953 §10 Abs1 Z3 litd idF 1957/283;
EStG 1953 §10 Abs2 Z3 litd idF 1957/283;
RS 1
Hat jemand einen Betrag zur Erwerbung eines Hausanteiles, mit dem das Wohnungseigentum verbunden werden soll, bei einer den Wiederaufbau betreffenden Liegenschaft durchführenden Gesellschaft hinterlegt und wird der endgültige Kaufvertrag erst in einem späteren Jahr abgeschlossen, dann kann der Erwerber diesen Kaufpreis unter Umständen auch in diesem späteren Jahr noch als Sonderausgabe geltend machen, wenn es sich nach Lage der Dinge bei der seinerzeitigen Einzahlung nur um ein Depot und noch nicht um eine Anzahlung auf Grund eines verbindlichen Kaufvorvertrages gehandelt hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2719 F/1962;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1961002300.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-58453