VwGH 19.10.1962, 2300/61
VwGH 19.10.1962, 2300/61
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Hat jemand einen Betrag zur Erwerbung eines Hausanteiles, mit dem das Wohnungseigentum verbunden werden soll, bei einer den Wiederaufbau betreffenden Liegenschaft durchführenden Gesellschaft hinterlegt und wird der endgültige Kaufvertrag erst in einem späteren Jahr abgeschlossen, dann kann der Erwerber diesen Kaufpreis unter Umständen auch in diesem späteren Jahr noch als Sonderausgabe geltend machen, wenn es sich nach Lage der Dinge bei der seinerzeitigen Einzahlung nur um ein Depot und noch nicht um eine Anzahlung auf Grund eines verbindlichen Kaufvorvertrages gehandelt hat. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2719 F/1962; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1961002300.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-58453