VwGH 20.06.1984, 2289/80
VwGH 20.06.1984, 2289/80
Rechtssätze
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Norm | AbgRallg; |
RS 1 | Aus einem internen Dienstbehelf (Schätzungsrichtlinie) können dem Abgabepflichtigen weder Rechte noch Pflichten erwachsen. |
Normen | |
RS 2 | Werden neben selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten überwiegend zugekaufte Speisen und Getränke veräußert, dann stellen die solcherart erzielten Einkünfte in steuerlicher Betrachtungsweise nicht mehr Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, sondern nach Art eines gastwirtschaftlichen Betriebes Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. |
Norm | BAO §270 Abs3 idF 1969/134; |
RS 3 | Auf die Einhaltung der Bestimmung des § 270 Abs 3 BAO, wonach ein Mitglied des Berufungssenates von der gesetzlichen Berufsvertretung des Berufungswerbers entsendet sein soll, besteht kein Rechtsanspruch. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1980002289.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-58435