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VwGH 20.06.1984, 2289/80

VwGH 20.06.1984, 2289/80

Rechtssätze


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Norm
AbgRallg;
RS 1
Aus einem internen Dienstbehelf (Schätzungsrichtlinie) können dem Abgabepflichtigen weder Rechte noch Pflichten erwachsen.
Normen
EStG 1972 §21;
EStG 1972 §23;
RS 2
Werden neben selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten überwiegend zugekaufte Speisen und Getränke veräußert, dann stellen die solcherart erzielten Einkünfte in steuerlicher Betrachtungsweise nicht mehr Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, sondern nach Art eines gastwirtschaftlichen Betriebes Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar.
Norm
BAO §270 Abs3 idF 1969/134;
RS 3
Auf die Einhaltung der Bestimmung des § 270 Abs 3 BAO, wonach ein Mitglied des Berufungssenates von der gesetzlichen Berufsvertretung des Berufungswerbers entsendet sein soll, besteht kein Rechtsanspruch.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1980002289.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-58435