VwGH 19.11.1962, 2270/60
VwGH 19.11.1962, 2270/60
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Hat jemand als Treuhänder eines anderen eine Liegenschaft erworben und stellt er in der Folge zugunsten des Treugebers eine Aufsandungserklärung aus, so verschafft er ihm bereits dadurch, ohne daß die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes des Treugebers erforderlich wäre, die rechtliche Verfügungsmacht über die Liegenschaft. Dieser Vorgang unterliegt somit der Grunderwerbsteuer, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Treuhänder die Liegenschaft seinerzeit für denselben oder für einen anderen Treugeber erworben hat. Die Grunderwerbsteuerpflicht des Vorganges wird auch nicht dadurch berührt, daß bereits für den Erwerb der Liegenschaft durch den Treuhänder Grunderwerbsteuer zu entrichten war. |
Norm | |
RS 2 | § 1 Abs 4 GrEStG soll nur eine wiederholte Besteuerung mehrere an sich steuerpflichtiger Vorgänge zwischen denselben Personen ausschalten. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2742 F/1962 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1960002270.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-58393