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VwGH 06.05.1963, 2249/61

VwGH 06.05.1963, 2249/61

Rechtssatz


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Normen
GetränkeabgabeG Stmk 1950 §9;
VStG §6;
VStG §7;
RS 1
Ausführungen, wonach der Befr., der als Angestellter der Steirischen Weinkellerei GmbH die Anregung zu Schwarzverkäufen verfälschten Weines unter gleichzeitiger Getränkesteuerhinterziehung gegeben hatte, sich nicht auf einen Notstand im Sinne des § 6 VStG 1950 berufen konnte, mit der Begründung, er habe mit finanziellen Nachteilen, wenn nicht mit Kündigung zu rechnen gehabt, wenn er die (nachmalig als deliktisch qualifizierten) Weisungen seines Chefs nicht befolgt hätte.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961002249.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-58338