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VwGH 23.02.1981, 2231/79

VwGH 23.02.1981, 2231/79

Rechtssätze


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Normen
BewG 1955 §12;
BewG 1955 §68 Abs1;
UStG 1972 §29;
RS 1
Gegen die einfache, wenn auch etwas grobe Methode zur Ermittlung des Teilwertes, wonach dieser mit den um die AfA (§ 7 EStG 1972) gekürzten Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten, mindestens aber mit 20 Prozent dieser Kosten angesetzt wird, bestehen solange keine Bedenken als das Ergebnis dieser Wertermittlung den grundsätzlich im Schätzungsweg festzustellenden Teilwert nicht übersteigt.
Normen
BewG 1955 §12;
BewG 1955 §68 Abs1;
UStG 1972 §29;
RS 2
Die Steuer vom Selbstverbrauch gemäß § 29 UStG 1972 gehört wesensmäßig zu den Anschaffungskosten und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes und ist daher bei der oben erwähnten Teilwertermittlungsmethode zu berücksichtigen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002231.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-58308