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VwGH 14.09.1976, 2231/75

VwGH 14.09.1976, 2231/75

Rechtssätze


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Norm
BauO OÖ 1875 §5 .Überholt durch §46 BauO für OÖ 1976, LGBl. 35.;
RS 1
Die BauO für Oberösterreich 1875 kennt keinen Immissionsschutz des Nachbarn. Es braucht daher auch kein medizinisches Sachverständigengutachten zur Frage der Möglichkeit solcher Immissionen eingeholt zu werden.
Normen
RS 2
Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 Z 2 GewO 1973 können im Fall der Errichtung eines Schweinezuchtstalles in einem Landwirtschaftsbetrieb schon deshalb nicht zur Anwendung kommen, weil es sich um eine Tätigkeit im Rahmen der Landwirtschaft handelt. Es besteht auch keine Bindung der Baubehörde an ein Verhalten der Gewerbebehörde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975002231.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-58307