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VwGH 07.07.1960, 2206/59

VwGH 07.07.1960, 2206/59

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Im Verfahren wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt die Partei an dem im Antrag vorgebrachten Wiedereinsetzungsgrund gebunden. Eine Auswechslung dieses Grundes im Berufungsverfahren ist rechtlich unzulässig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5346 A/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1959002206.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-58255