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VwGH 19.02.1979, 2176/76

VwGH 19.02.1979, 2176/76

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Auch den zur Einsicht aufgelegten Ergebnissen noch nach den Bodenschätzungsgesetz 1934, DRGBl I S 1050 durchgeführter Bodenschätzungen (sogenannte Altschätzungen) kommt im Hinblick auf § 17 Abs 3 erster Satz BodenschätzungsG 1970, BGBl 233, die Wirkung eines gesonderten Feststellungsbescheides iSd § 185 BAO zu.
Normen
RS 2
Ein Einheitswertbescheid, dem die Ergebnisse der Bodenschätzung zugrunde gelegt wurden, kann insoweit nicht mit der Begründung angefochten werden, die Bodenschätzungsergebnisse seien unrichtig festgestellt worden.
Normen
RS 3
Die Betriebseinnahmen, die ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb im Jahresdurchschnitt zu erzielen vermag, können mit dem Ertragswert iSd § 32 Abs 2 BewG nicht gleichgesetzt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5344 F/1979;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1976002176.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-58193