zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, April 2022, Seite 75

Durchsetzung des Kontaktrechts mit spürbarer Beugestrafe

iFamZ 2022/49

§ 110 AußStrG

Selbst wenn die Mutter kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen haben sollte, kann bei Verhängung einer Geldstrafe von 500 € noch nicht von einer krassen Überschreitung des Ermessensspielraums gesprochen werden; die Geldstrafe kann ihren Beugezweck nämlich nur dann erfüllen, wenn sie auch „weh“ tut.

Rubrik betreut von: Susanne Beck
Daten werden geladen...