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VwGH 22.01.1981, 2087/79

VwGH 22.01.1981, 2087/79

Rechtssatz


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Normen
SchOG 1962 §2;
VergnügungssteuerG Wr 1963 §5 Abs1 Z3;
VergnügungssteuerGNov Wr 1969 Art1 Z1;
RS 1
Dem Sinn des § 5 Abs 1 Z 3 VergnügungssteuerG für Wien entspricht vor allem, daß sich die Beteiligung bzw. Mitwirkung an die Jugenderziehung, soweit dies durch öffentliche Veranstaltungen und solcherart organisiert mit Förderung aus öffentlichen Mitteln - hier mittelbar durch die angestrebte Steuerfreiheit erfolgen soll, aus denselben Grundsätzen zu orientieren hat, wie sie etwa nach dem § 2 SchOrgG, BGBl. Nr. 242/1962, bestehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002087.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-58022