Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 13.05.1965, 2086/64

VwGH 13.05.1965, 2086/64

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Eine Einbeziehung der Investitionskosten in die erbschaftssteuerliche Bemessungsgrundlage ist nur dann zulässig, wenn der Erblasser durch den Investitionsaufwand eigenes Vermögen geschaffen oder ein Forderungsrecht erworben hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 3279 F/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002086.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-58021