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VwGH 31.01.1964, 2080/63

VwGH 31.01.1964, 2080/63

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §12;
RS 1
Kleine Aufmerksamkeiten, die ein Unternehmer anlässlich des Weihnachts- oder Neujahrsfestes einem großen Kreis von Kunden zukommen lässt (Übersendung von je einer Weinflasche an rund 200 Kunden) sind als Werbekosten nicht der privaten Lebenssphäre des Unternehmers zuzurechnen, sondern bilden Betriebsausgaben seines Unternehmens.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3018 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002080.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-58003