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VwGH 24.03.1972, 2074/70

VwGH 24.03.1972, 2074/70

Rechtssätze


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Norm
FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335;
RS 1
Mit der Beantwortung der Frage des Abfertigungsbeamten an die Abgabenpflichtige, ob sie Waren oder Gegenstände, egal welchen Wertes mit sich führe, gar nichts habe ich mit" hat die Abgabepflichtige das am Boden des PKW in einer Einkaufstasche verwahrte mitgebrachte Autoradio nicht gestellt und damit das Tatbild des § 35 Abs 1 lit a FinStrG vollendet.

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E , 2074/70 #1
Norm
FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335;
RS 2
Ausführungen zur Frage, ob Versuch des Schmuggels vorliegt, wenn nicht gestellte Ware bei der Zollabfertigung entdeckt und damit das angestrebte Unterbleiben der Verzollung nicht erreicht wird.

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E , 2074/70 #2
Norm
FinStrG §23 Abs1;
RS 3
Es widerspricht dem Sinn des Gesetzes, die Strafe als Sühne für das Abgehen von einem Geständnis und die dadurch bewirkte Erschwerung des Verfahrens zu handhaben.

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E , 2074/70 #3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1970002074.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-57990