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VwGH 26.02.1965, 2051/64

VwGH 26.02.1965, 2051/64

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Eine Unbilligkeit in der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten liegt in der Regel nicht vor, wenn der Abgabepflichtige sich nur deshalb einem großen Abgabenrückstand gegenübersieht, weil er für dessen Deckung schuldhafterweise nicht rechtzeitig vorgesorgt hat (Hinweis E , 1619/56, zu § 14 Abs 2 AbgEG).

*

E , 2051/64 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002051.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-57945