VwGH 26.02.1965, 2051/64
VwGH 26.02.1965, 2051/64
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Eine Unbilligkeit in der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten liegt in der Regel nicht vor, wenn der Abgabepflichtige sich nur deshalb einem großen Abgabenrückstand gegenübersieht, weil er für dessen Deckung schuldhafterweise nicht rechtzeitig vorgesorgt hat (Hinweis E , 1619/56, zu § 14 Abs 2 AbgEG). * E , 2051/64 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964002051.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-57945