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VwGH 11.03.1966, 2038/65

VwGH 11.03.1966, 2038/65

Rechtssatz


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Norm
GewStG §6;
RS 1
Ein bei der Veräußerung bzw Aufgabe eines Betriebes bzw Teilbetriebes entstehender Gewinn bzw Verlust hat bei der Gewerbebesteuerung außer Betracht zu bleiben.

*

E , 2038/65 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965002038.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-57926