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VwGH 10.12.1976, 2024/76

VwGH 10.12.1976, 2024/76

Rechtssatz


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Norm
RGV 1955 §22 Abs3;
RS 1
Dem § 22 Abs 3 RGV 1955 ist nicht zu entnehmen, dass es sich um eine Fahrt ohne Unterbrechung handeln müsse. Eine Zwischenfahrtzeit ist daher in das Zeiterfordernis einzubeziehen. Für die Fahrt in den Zuteilungsort ist daher nicht jener Bahnhof des Massenbeförderungsmittels als maßgeblich anzusehen, der unmittelbar zur Erreichung des Zuteilungsortes dient, sondern der der Wohnung nächstgelegene für die Fahrt in den Zuteilungsort in Betracht kommende Bahnhof (Haltestelle).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9196 A/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1976002024.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-57900