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VwGH 23.03.1979, 2019/77

VwGH 23.03.1979, 2019/77

Rechtssatz


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Normen
StVO 1960 §11 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs2;
RS 1
Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich darüber ein Urteil zu bilden vermögen, ob ein Fahrzeug mit normaler oder ungewöhnlicher Geschwindigkeit fährt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0614/52 E VwSlg 2572 A/1952 RS 1 (Hinweis: E , 81/73, Kennzeichennummer, Wagentype, Farbe).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1977002019.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-57857