VwGH 23.03.1979, 2019/77
VwGH 23.03.1979, 2019/77
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | StVO 1960 §11 Abs2; StVO 1960 §20 Abs2; |
RS 1 | Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich darüber ein Urteil zu bilden vermögen, ob ein Fahrzeug mit normaler oder ungewöhnlicher Geschwindigkeit fährt. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0614/52 E VwSlg 2572 A/1952 RS 1
(Hinweis: E , 81/73, Kennzeichennummer, Wagentype, Farbe). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1977002019.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-57857