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VwGH 06.03.1975, 2019/74

VwGH 06.03.1975, 2019/74

Rechtssätze


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Norm
GehG 1956 §16 idF 1972/214;
RS 1
Für die auf der Dienstreise verbrachte Zeit besteht kein Anspruch auf Überstundenvergütung, weil es sich dabei um keine Dienstleistungen sondern nur um eine Beeinträchtigung der Freizeit handelt. Eine Vergütung für die Reisezeit ist derzeit im GehG 1956 überhaupt nicht vorgesehen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1588/74 E VwSlg 8752 A/1975 RS 1
Norm
GehG 1956 §17;
RS 2
Für die auf der Dienstreise verbrachte Zeit besteht kein Anspruch auf Überstundenvergütung nach § 16 GG und demgemäß auch kein Anspruch auf eine Sonntagsvergütung und Feiertagsvergütung nach § 17 GG.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1921/74 E RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002019.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-57854