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VwGH 12.07.1957, 2017/55

VwGH 12.07.1957, 2017/55

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Bei laufend monatlichem Lohnzahlungszeitraum ist die Sechstelgrenze gleich dem doppelten Bezug des Auszahlungsmonates. Dieser Grenze sind die besonderen Bezüge gegenüberzustellen, die im Auszahlungsmonat bereits geleistet sind und noch geleistet werden. Sobald die Sechstelgrenze überschritten ist, sind alle weiteren Zahlungen den laufenden Bezügen zuzuschlagen.

*

E , 2760/51 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1953/02/13 2760/51 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955002017.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-57828