VwGH 12.07.1957, 2017/55
VwGH 12.07.1957, 2017/55
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Bei laufend monatlichem Lohnzahlungszeitraum ist die Sechstelgrenze gleich dem doppelten Bezug des Auszahlungsmonates. Dieser Grenze sind die besonderen Bezüge gegenüberzustellen, die im Auszahlungsmonat bereits geleistet sind und noch geleistet werden. Sobald die Sechstelgrenze überschritten ist, sind alle weiteren Zahlungen den laufenden Bezügen zuzuschlagen. * E , 2760/51 #1 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1953/02/13 2760/51 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1957:1955002017.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-57828