VwGH 04.10.1976, 2016/76
VwGH 04.10.1976, 2016/76
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Im Fall der Abweisung eines Bauansuchens kommt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schon begrifflich nicht in Betracht, weil es dem Wesen dieses Rechtsinstitutes widerspricht, dem Beschwerdeführer damit eine Rechtsstellung - vorläufig - zuzuerkennen, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und folglich auch nicht im Falle der Aufhebung desselben besäße. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1976002016.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-57826