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VwGH 04.10.1976, 2016/76

VwGH 04.10.1976, 2016/76

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Im Fall der Abweisung eines Bauansuchens kommt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schon begrifflich nicht in Betracht, weil es dem Wesen dieses Rechtsinstitutes widerspricht, dem Beschwerdeführer damit eine Rechtsstellung - vorläufig - zuzuerkennen, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und folglich auch nicht im Falle der Aufhebung desselben besäße.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1976002016.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-57826