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VwGH 15.10.1971, 2014/70

VwGH 15.10.1971, 2014/70

Rechtssatz


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Normen
AVG §59 Abs1 Satz2 impl;
KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §78;
RS 1
Wird die Anerkennung mehrerer Leiden als Dienstbeschädigung und die Gewährung von Beschädigtenrente hiefür beantragt, so handelt es sich um ein Begehren, über das die Behörde hinsichtlich eines Teiles dieser Leiden getrennt (hier: Abweisung des Antrages hinsichtlich zweier Leiden und der Beschädigtenversorgung hiefür) absprechen kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970002014.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-57805