VwGH 28.06.1983, 2006/79
VwGH 28.06.1983, 2006/79
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Durch die - auf den Namen des Bf lautende und keinen Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis enthaltende - Zustellverfügung hat die Behörde unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass das Schriftstück iSd § 31 AVG 1950 für den Bf persönlich bestimmt ist, dass also den Bf dessen "Empfänger" ist. Wer "Empfänger" iSd dieser Bestimmung ist, hängt nämlich vom Willen der Behörde ab. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2942/79 B VS VwSlg 10327 A/1980 RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1979002006.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-57728