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VwGH 28.06.1983, 2006/79

VwGH 28.06.1983, 2006/79

Rechtssatz


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Normen
AVG §26 Abs1 idF vor 1982/199;
AVG §31 idF vor 1982/199;
RS 1
Durch die - auf den Namen des Bf lautende und keinen Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis enthaltende - Zustellverfügung hat die Behörde unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass das Schriftstück iSd § 31 AVG 1950 für den Bf persönlich bestimmt ist, dass also den Bf dessen "Empfänger" ist. Wer "Empfänger" iSd dieser Bestimmung ist, hängt nämlich vom Willen der Behörde ab.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2942/79 B VS VwSlg 10327 A/1980 RS 3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1979002006.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-57728