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VwGH 18.05.2006, 2006/16/0010

VwGH 18.05.2006, 2006/16/0010

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Aus dem systematischen Zusammenhang der Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes zueinander ist davon auszugehen, dass der Begriff des "Berufungsinteresses" in Tarifpost 2 GGG mit jenem des Wertes des (Teiles des ursprünglichen) Streitgegenstandes im Sinn des § 18 Abs. 2 Z. 3 GGG (d.h. mit dem Wert des Streitgegenstandes im Rechtsmittelverfahren) gleichzusetzen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:2006:2006160010.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-57710