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VwGH 08.01.1958, 2005/57

VwGH 08.01.1958, 2005/57

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Der Erwerb einer Liegenschaft durch eine Unternehmung, die nicht selbst auf der Liegenschaft Arbeiterwohnstätten errichtet, sondern erst einem anderen durch Rechtsgeschäft (Bestellung eines Baurechtes) die Möglichkeit zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten auf diesem Grundstück ermöglichen will, ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.

*

E , 1709/57 #4 VwSlg 1752 F/1958
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/01/08 1709/57 4

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1957002005.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-57666