VwGH 08.01.1958, 2005/57
VwGH 08.01.1958, 2005/57
Rechtssatz
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Norm | GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; |
RS 1 | Der Erwerb einer Liegenschaft durch eine Unternehmung, die nicht selbst auf der Liegenschaft Arbeiterwohnstätten errichtet, sondern erst einem anderen durch Rechtsgeschäft (Bestellung eines Baurechtes) die Möglichkeit zur Schaffung von Arbeiterwohnstätten auf diesem Grundstück ermöglichen will, ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. * E , 1709/57 #4 VwSlg 1752 F/1958 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/01/08 1709/57 4 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1957002005.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-57666