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VwGH 24.04.1963, 1999/62

VwGH 24.04.1963, 1999/62

Rechtssatz


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Norm
VwGG §50 Abs1;
RS 1
Eine andere als im aufhebenden Erkenntnis vertretene rechtliche Beurteilung seitens der Verwaltungsbehörde darf nur dann Platz greifen, wenn nach Erlassung des Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses eine Änderung der Sachlage oder Rechtslage eingetreten ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001999.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-56737