VwGH 16.01.1963, 1999/61
VwGH 16.01.1963, 1999/61
Rechtssätze
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Normen | DO Wr 1951 §12; DVG 1958 §3; |
RS 1 | Auf die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes bzw auf andere Verwendung innerhalb des Geschäftskreises seiner Gruppe hat ein Beamter der Stadt Wien keinen Anspruch, durch ein darauf abzielendes Ansuchen kann er kein Dienstrechtsverfahren in Gang bringen, in dem ihm Parteistellung z |
Normen | DO Wr 1951 §12; DVG 1958 §3; |
RS 2 | Durch einen Antrag auf Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes bzw auf eine andere Verwendung innerhalb des Geschäftskreises seiner Gruppe vermag ein Beamter der Stadt Wien ein Dienstrechtsverfahren, in dem ihm Parteistellung zukommt, nicht in Gang zu bringen. Mangels Parteistellung fehlt ihm die Berechtigung zur Stellung eines Devolutionsantrages. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5941 A/1963 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1961001999.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-56736