Suchen Hilfe
VwGH 16.01.1963, 1999/61

VwGH 16.01.1963, 1999/61

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
DO Wr 1951 §12;
DVG 1958 §3;
RS 1
Auf die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes bzw auf andere Verwendung innerhalb des Geschäftskreises seiner Gruppe hat ein Beamter der Stadt Wien keinen Anspruch, durch ein darauf abzielendes Ansuchen kann er kein Dienstrechtsverfahren in Gang bringen, in dem ihm Parteistellung z
Normen
DO Wr 1951 §12;
DVG 1958 §3;
RS 2
Durch einen Antrag auf Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes bzw auf eine andere Verwendung innerhalb des Geschäftskreises seiner Gruppe vermag ein Beamter der Stadt Wien ein Dienstrechtsverfahren, in dem ihm Parteistellung zukommt, nicht in Gang zu bringen. Mangels Parteistellung fehlt ihm die Berechtigung zur Stellung eines Devolutionsantrages.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 5941 A/1963
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001999.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-56736