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VwGH 18.03.1971, 1991/70

VwGH 18.03.1971, 1991/70

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften, da nach Angaben der Beschwerdeführerin überwiegend Arbeiterwohnstätten errichtet wurden und es sich daher um kein Studentenheim handelt.

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E , 1229/68 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1229/68 E RS 1
Norm
RS 2
Das Grunderwerbsteuergesetz 1955 enthält keine Bestimmung, die es ermöglichen würde, eine einmal verloren gegangene Steuerbefreiung (Aufgabe des begünstigten Zwecks gemäß § 4 Abs 2 des Gesetzes) "wieder aufleben" zu lassen; dies auch dann nicht wenn ein Geschäftshaus noch innerhalb der achtjährigen Frist wieder in ein Wohnhaus umgestaltet wird.

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E , 1503/68 #1 VwSlg 3993 F/1969
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1503/68 E VwSlg 3993 F/1969 RS 1
Norm
RS 3
Studentenwohnheime sind nicht schlechthin Arbeiterwohnstätten iSd Grunderwerbesteuergesetzes gleichzustellen.

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E , 1642/62 #1 VwSlg 2913 F/1963
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1642/62 E VwSlg 2913 F/1963 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001991.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-56663