Suchen Hilfe
VwGH 13.10.1961, 1991/59

VwGH 13.10.1961, 1991/59

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
AVG §45 Abs3;
KOVG 1957 impl;
RS 1
Es muß der Partei freistehen, ein Gutachten, welches die Grundlage für die Abweisung ihres Anspruches bilden soll, auch dann zu bekämpfen, wenn sie diesem in einem früheren, eine andere Sache betreffenden Verfahren nicht entgegengetreten ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001991.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-56661