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VwGH 05.12.1978, 1989/78

VwGH 05.12.1978, 1989/78

Rechtssätze


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Normen
GdG Vlbg 1965 §81;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Haben die Bfr die Abweisung ihrer Vorstellung durch die Aufsichtsbehörde 1. Instanz in Rechtskraft erwachsen lassen, können sie eine Rechtsverletzung gegenüber der Aufsichtsbehörde 2. Instanz nicht zu Recht geltend machen; ihre Beschwerde ist unzulässig.
Normen
GdG Vlbg 1965 §81;
VwGG §34 Abs1;
RS 2
In einem Verfahren gemäß § 81 Vlbg Gemeindegesetz kommt nicht nur der Gemeinde, sondern vor allem denjenigen Parteien, die durch ein aufsichtsbehördliches Verfahren aufgehobenen Bescheid Rechte eingeräumt erhielten, Parteistellung zu. Es muß ihnen ja die Möglichkeit der Anfechtung der aufsichtsbehördlichen Erledigung eingeräumt werden.
Normen
B-VG Art119a Abs5 impl;
GdG Vlbg 1965 §81;
VwGG §34 Abs1;
RS 3
Ausführungen hinsichtlich Beschwerdelegitimation in Bauverfahren bei Eigentumswechsel.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9712 A/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001989.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-56649