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VwGH 14.11.1980, 1981/79

VwGH 14.11.1980, 1981/79

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Dem Tatbestandselement der entsprechenden Betätigung im Betrieb zufolge muß unter Bedachtnahme auf die Art oder auch den Umfang des (vorgesehenen) Gewerbebetriebes und auf die Lebensumstände des (vorgesehenen) Geschäftsführers die Beurteilung gerechtfertigt sein, daß der Geschäftsführer in der Lage ist (bzw. sein wird), sich im Betrieb entsprechend zu betätigen.
Norm
RS 2
Ausführungen zur Frage, wann die gemäß § 39 Abs 2 leg cit rechtserhebliche Voraussetzung einer "entsprechenden Betätigung im Betrieb" nicht als erfüllt anzusehen ist.
Norm
RS 3
Bei Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes der "entsprechenden" Betätigungsmöglichkeit eines Geschäftsführers iSd § 39 Abs 2 GewO 1973 ist in erster Linie auf die Bestimmungen des § 39 Abs 1 und 6 GewO 1973 Bedacht zu nehmen, aus denen hervorgeht, dass der bestellte gewerbliche Geschäftsführer der Behörde gegenüber anstellte des Gewerbeinhabers für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich ist, woraus sich aber im Zusammenhang mit der Art der von dem jeweils in Betracht kommenden Gewerbe - hier des Immobilienmaklergewerbes gem § 259 Abs 1 GewO 1973 - umfassten Tätigkeit auch das Ausmaß des erforderlichen Betätigungsumfanges des Geschäftsführers ergibt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1305/76 E VwSlg 9240 A/1977 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10296 A/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001981.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-56586